Gerne erledigen wir für Sie auch die restlichen notariellen Tätigkeiten.

Rufen Sie uns einfach an.

Unsere Dienstleistungen für Sie:

Die Entschädigung für die Tätigkeit des aargauischen Notars richtet sich nach den kantonalen gesetzlichen Bestimmungen (Dekret über den Notariatstarif).

Weiter Kosten können bei Beglaubigungen für Dokumente im Ausland anfallen (Überbeglaubigung oder Apostille).

Gerne geben wir Ihnen auch direkt Auskunft über die Tarife und anfallenden Kosten.