Wollen Sie Vorkehrungen für den Todesfall treffen und Ihren Nachlass regeln? Haben Sie Fragen zu einer Erbschaft oder wollen Sie Ihre güterrechtlichen Verhältnisse verändern (Errungenschaftsbeteiligung, Gütergemeinschaft oder Gütertrennung)? 

Wir helfen Ihnen weiter.

Unsere Dienstleistungen für Sie:

Die Entschädigung für die Tätigkeit des aargauischen Notars richtet sich nach den kantonalen gesetzlichen Bestimmungen (Dekret über den Notariatstarif).

Weitere Kosten können je nach Art des Geschäftes beim Bezirksgericht oder anderen Amtsstellen (z. B. für Genehmigungen, Erbbescheinigungen, Ehescheine, Todesscheine, Familienstands- und Personenstandsausweise) entstehen. Diese Kosten sind bei der jeweiligen Amtstelle direkt anzufragen.

Gerne geben wir Ihnen auch direkt Auskunft über die Tarife und anfallenden Kosten.