Planen Sie, sich selbständig zu machen? Wollen Sie ein Unternehmen (Aktiengesellschaft, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, etc.) gründen oder verändern?

Wir stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.

Unsere Dienstleistungen für Sie:

Die Entschädigung für die Tätigkeit des aargauischen Notars richtet sich nach den kantonalen gesetzlichen Bestimmungen (Dekret über den Notariatstarif).

Die Entschädigung für die Aufgaben des Handelsregisteramtes richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen des Bundes (Verordnung über die Gebühren für das Handelsregister oder des Kantons (Bestellung Handelsregisterauszug oder Handelsregisterbelege).

Weitere Kosten können je nach Art des Handelsregistergeschäftes bei anderen Amtsstellen (z. B. für Genehmigungen, Todesscheine) entstehen. Diese Kosten sind bei der jeweiligen Amtstelle direkt anzufragen.

Gerne geben wir Ihnen auch direkt Auskunft über die Tarife und anfallenden Kosten.