Wollen Sie Ihr Grundstück verkaufen oder mit Schulden und Dienstbarkeitsrechten belasten? Wir erstellen Ihnen die notwendigen öffentlichen Urkunden. Die notariellen Dienstleistungen betreffend Grundstücke sind sehr vielseitig.
Wir beraten Sie.
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Die Entschädigung für die Tätigkeit des aargauischen Notars richtet sich nach den kantonalen gesetzlichen Bestimmungen (Dekret über den Notariatstarif).
Die Entschädigung für die Aufgaben des Grundbuchamtes richten sich ebenfalls nach den kantonalen gesetzlichen Bestimmungen (Gesetz über die Grundbuchabgaben, Dekret über die Grundbuchgebühren und Verordnung über die Kanzleigebühren der Grundbuchämter).
Weitere Kosten können je nach Art des Grundbuchgeschäftes beim Bezirksgeometer oder anderen Amtsstellen
(z. B. für Genehmigungen, Erbbescheinigungen, Ehescheine, Todesscheine, Familienstands- und Personenstandsausweise) entstehen. Diese Kosten sind bei der jeweiligen Amtstelle direkt anzufragen.
Gerne geben wir Ihnen auch direkt Auskunft über die Tarife und anfallenden Kosten.